AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen des B2B-Onlineshops der Firma Baudach Industrietechnik (im Weiteren BIT genannt), Hagener Str. 59 A, 58239 Schwerte.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich nur gegenüber Unternehmern, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden und vor allem mündliche Vereinbarungen verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt bzw. bestätigt haben. Individualvereinbarungen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  4. Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sofern nur die AGB bei einem vorangegangenen Vertrag einbezogen waren.
  5. Die AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung können auf unserer Website abgerufen, per PDF downgeloaded und ausgedruckt werden.

II. Vertragsinhalt und Vertragsschluss

  1. BIT bietet seinen Kunden die Möglichkeit, über die Internet-Seite www.bit-baudach.de Sackverschließen und Wiegen für tragbare Sacknähmaschinen, Zubehör, Nähgarn/Nähkrepp für die Sackvernähung zu bestellen und zu kaufen. Alle Angebote von BIT sind freibleibend. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
  2. BIT richtet sich mit seinem Angebot ausschließlich an gewerbliche Kunden, die sich durch die Übersendung eines auf sie lautenden Gewerbenachweises oder der Übermittlung der Umsatzsteueridentnummer vor der Bestellung legitimiert haben. Bestellungen von anderen als gewerblichen Kunden werden von BIT nicht angenommen.
  3. Mit Anklicken des Internetbutton „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot gem. § 145 BGB ab. BIT teilt dem Kunden die Annahme der Bestellung durch eine automatisch erzeugte E-Mail mit (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
  4. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn BIT ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots – ebenfalls per Email - erklärt oder wenn BIT die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an den Kunden versendet.
  5. Sofern der Kunde als Zahlungsart Vorkasse oder Nachnahme gewählt hat, steht die Annahme der Bestellung unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung gem. Ziffer IV Abs. 2 dieser AGB.

III. Preise

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Fracht und Verpackung sowie etwaig Zoll, ggf. Einfuhrnebenabgaben; diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen von BIT eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Skonti sind in der Preisliste von BIT bereits enthalten. Darüber hinausgehende Skonti werden nicht gewährt.

IV. Zahlung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung erfolgt wahlweise:

Rechnung per Vorkasse, Nachnahme, Kreditkarte, PayPal oder Lastschrift.

  1. Grundsätzlich gilt für Aufträge von Neukunden bis auf Widerruf eine Vorauszahlungspflicht. Dies gilt ebenso für Auslandskunden. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Der zu zahlende Betrag setzt sich ausweislich Ziffer III dieser AGB zusammen. Erst nach Zahlungseingang bei BIT wird die Lieferung ausgelöst.
  2. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt eine Kaufpreisautorisierung zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Kreditkarte des Kunden. Die tatsächliche Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem BIT die Ware an den Kunden versendet.
  3. Bei Zahlung per Lastschrift hat der Kunde ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
  4. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigt BIT, vorbehaltlich sonstiger Rechte, die von uns noch nicht ausgeführten Aufträge nur noch Zug um Zug gegen Zahlung auszuführen. Unter den gleichen Voraussetzungen werden die Zahlungsansprüche von BIT gegen den Kunden für bereits erbrachte Leistungen sofort zur Zahlung fällig.
  5. Die Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen in Höhe von zurzeit mindestens 9 Prozentpunkten über dem – jeweils aktuellen - Basiszinssatz an. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. BIT ist berechtigt, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und zu verlangen.
  6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er außerdem nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IV. Liefer- und Abnahmepflichten

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware vom Lager von BIT an die vom Kunden angegebene Adresse. Dabei muss der Kunde sicherstellen, dass die angegebene Lieferanschrift richtig und aktuell ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung bei BIT angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.
  2. Liefertermine und Lieferfristen sind schriftlich anzugeben und sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
  3. Bei Überschreitung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist gemäß Absatz 1 ist BIT  verpflichtet, die Lieferung innerhalb von 8 Wochen ab dem Datum des Zugangs einer schriftlichen Mahnung des Kunden auszuführen. Mit Ablauf dieser Frist kommt BIT in Verzug. Der Kunde kann in diesem Fall nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Verlangt der Kunde Schadensersatz, richtet sich unsere Haftung nach den Regelungen in Ziffer VIII dieser AGB.
  4. Angemessene, dem Kunden zumutbare Teillieferungen sind ohne besondere Vereinbarung zulässig.
  5. Kommt der Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so kann BIT diesem eine Nachfrist von 10 Tagen setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann BIT von den gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Absatz 5 findet Anwendung.
  6. Verlangt BIT Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn BIT einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

V. Gefahrübergang bei Versendung

  1. Mit Absendung der bestellten Ware/Artikel geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware/Artikel auf den Kunden über.
  2. BIT haftet nur beim Nachweis durch den Kunden, dass der Untergang oder die Verschlechterung der Ware/Artikel aufgrund unzureichender Verpackung durch BIT zurückzuführen sind.

VI. Eigentumsvorbehalt

1.     BIT behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Bestellungen und Lieferungen, auch wenn sich BIT nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. BIT ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

2.     Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde BIT unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, BIT die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den BIT entstandenen Ausfall.

3.     Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an BIT in Höhe des mit BIT vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von BIT, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. BIT wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

4.     Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für BIT. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, BIT nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt BIT das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache von BIT zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde BIT anteilmäßig das Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für BIT verwahrt. Zur Sicherung dieser Forderungen von BIT gegen den Kunden tritt dieser auch solche Forderungen an BIT ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

5.     BIT verpflichtet sich, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

VII. Gewährleistung

 

1.     Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von BIT gelieferten Ware beim Kunden.

2.     BIT liefert die Ware entsprechend den Produktbeschreibungen. Diese sind nur insoweit als zugesicherte Eigenschaft bzw. Beschaffenheitsgarantie anzusehen, als sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

3.     Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

4.     Bei begründeter Mängelrüge ist BIT nach Wahl nur zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Kommt BIT dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungs- oder Schadensersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur im Rahmen der Regelungen zu Ziffer VIII.

5.     Rückgriffsansprüche des Kunden gegen BIT bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

6.     Ersetzte Waren gehen in unser Eigentum über.

7.     Die Haftung für Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien oder bei arglistigem Verschweigen von Mängeln wird durch vorstehende Bestimmungen nicht berührt.

VIII. Haftung

 

1.    In allen Fällen, in denen BIT aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet BIT nur, soweit BIT und eingesetzten Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.

2.    Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen von Satz 1 und 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

3.    Bei Versand- und/oder Transportschäden, welche bereits äußerlich erkennbar sind, muss das Paket unverzüglich kontrolliert werden. In jedem Fall muss vom Transportunternehmen eine Schadensbestätigung ausgestellt werden. Offensichtliche Sachmängel sind BIT unverzüglich anzuzeigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

IX. Datenschutz

  1. BIT weist die Kunden darauf hin, dass gemäß §§ 27, 28 des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes) zur Erfüllung der geschäftlichen Zwecke des B2B-Onlineshops das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel zulässig ist.
  2. Es wird zudem ausdrücklich auf die separaten Datenschutzbestimmungen von BIT verwiesen, welche Bestandteil unserer Website sind.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.    Erfüllungsort ist Schwerte

2.    Sofern der Kunde – nachgewiesen – Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Körperschaft öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Gerichtsstand das AG Schwerte bzw. das LG Hagen. Dies gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess. BIT ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Wohnsitzgericht zu in Anspruch zu nehmen und dort verklagen.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
  2. Rechte aus dem Vertragsverhältnis dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.
  3. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG).
  4. Sollten einzelne dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder zwischen uns und dem Kunden einvernehmlich nicht durchgeführt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine Regelung finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am ehesten gerecht wird.